Industriedesign / Geschmacksmuster

Industriedesign bzw. design ist ein blühender Zweig sowohl in kreativer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das Bedürfnis nach Ästhetik führt zu einem ständigen Bestreben, schöne, originelle und einzigartige Dinge zu schaffen. Einzigartiges Design wird nicht nur bei der Bekleidung, Verpackung oder Haushaltsgeräten geschätzt und angestrebt. In der Tat ist Design in allen möglichen Lebensbereichen präsent – von der Automobilbranche über die Beleuchtung bis hin zur Raumausstattung

Das Geschmacksmusterschutzrecht erstreckt sich auf das Erscheinungsbild eines Produkts – sei es dessen Form, originelle Farbe oder Beschaffenheit. Oft entscheidet das einzigartige Design eines Produkts über seinen Markterfolg. Originelle und attraktive Gegenstände heben sich nicht nur von der Konkurrenz ab, sondern beeinflussen auch die Kaufentscheidungen der Verbraucher. Markttrends zeigen, dass für Käufer nicht nur die praktische Seite eines Produkts wichtig ist, sondern auch dessen optisches Potential.

Angesichts der Bedeutung des Geschmacksmusters ist es wichtig, möglichst frühzeitig seine Interessen in Bezug auf das Design eines Produkts zu wahren. Ein wirksam geschütztes Geschmacksmuster kann für ein Unternehmen von beträchtlichem Wert sein.

Wir bitten umfassende Dienstleistungen im Designschutz an. Wir bereiten Anmeldungen zur Eintragung des Geschmacksmusters vor und beraten zur besten Schutzstrategie zur effizienten Wahrung der Rechte unserer Mandanten in Polen und im Ausland.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung bei der Entwicklung der optimalen Schutzstrategie für Geschmacksmuster;
  • Anmeldung von Geschmacksmustern in Polen, der EU sowie weltweit;
  • Aufrechterhaltung des Schutzstatus von Geschmacksmustern;
  • Ausarbeitung von Verträgen über die Entstehung und Urheberschaft eines Geschmacksmusters, Lizenzverträgen, Übertragung von Rechten am Geschmacksmuster, etc.;
  • Vertretung vor dem polnischen und dem Europäischen Patentamt (EUIPO) in Verfahren über die Nichtigerklärung und den Schutz von Geschmacksmustern (Gemeinschaftsgeschmacksmustern);
  • Vertretung unserer Mandanten vor Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Entscheidungen des polnischen Patentamtes;
  • Vertretung vor Gericht in Fällen der Verletzung von Geschmacksmusterrechten.