Zollbeschlagnahmen
Seit Jahren bekämpfen wir erfolgreich die Produktpiraterie. Täglich überwachen wir den Markt und arbeiten mit Strafverfolgungsbehörden, Privatdetektiven und Online-Marktplätzen zusammen. Für polnische und internationale Großunternehmen aus diversen Wirtschaftszweigen wickeln wir Beschlagnahmungsprogramme gemäß der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 (Nr. 608/2013 vom 12. Juni 2013) ab.
Eine der wirksamsten Methoden, um illegale Waren vom Markt zu unterbinden, ist der sog. Zollschutz, der speziell beim Import und Export von nachgeahmten und/oder die Rechte des geistigen Eigentums verletzenden Waren aus dem und in das Gebiet der Europäischen Union greift. Die EU-Produktpiraterie-Verordnung gilt für eine Reihe von Rechten des geistigen Eigentums, unter anderem für Patente, ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel (SPCs), Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrechte und Sortenschutzrechte.
Unsere Tätigkeit umfasst nicht nur die Einleitung eines Antrags auf zollrechtlichen Schutz oder eines Auskunftsersuchens über den Importeur oder Exporteur der beschlagnahmten Waren, sondern auch die Unterstützung bei der Vernichtung von Waren und in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren, die durch Erhebung einer Klage bzw. eines Antrags auf Strafverfolgung eingeleitet werden.
Der Transit von Waren, die mit einer nachgeahmten Marke gekennzeichnet sind oder andere Rechte des geistigen Eigentums verletzen und nicht für den EU-Markt bestimmt sind, sind von der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die mit dem Import oder Export von nachgeahmten Waren einhergeht, zu unterscheiden. Daher unterstützen wir unsere Mandanten bei der Transitabwicklung von nachgeahmten Waren.
Unsere Dienstleistungen umfassen u.a.:
- effektive Eliminierung von Nachahmungen aus dem stationären Handel und dem Onlinemarkt;
- Beantragung des Zollschutzes und Schulung von Zoll- und Polizeibeamten;
- Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten in straf- und zivilgerichtlichen Verfahren.